Rechtsblog

14.8.2014 Haftung für Beeinträchtigungen des Nachbarn durch Handwerker

Wenn der Eigentümer eines Grundstücks einen Dienstleister beauftragt, herüber ragendes Laubbaum-Geäst zu entfernen, haftet er auch, wenn ein anderer Baum zurück geschnitten wird. Seidenkiefer statt Laubbaum-Geäst- wer bezahlt den Schaden? Im entschiedenen Fall hatte ein Grundstückseigentümer einen Dienstleister beauftragt, vom Nachbarn über die Grenze hängende Äste eines Laubbaumes zu entfernen. Im Zuge dieser Arbeiten entfernte Mehr >