Das Grundstück kann aus technischer Sicht in vielfältiger Weise bebaut werden. Das Baurecht setzt den Möglichkeiten jedoch Grenzen. Insbesondere muss der Bebauungsplan beachtet werden. Aber auch, wenn ein Bebauungsplan für das Gebiet nicht erstellt worden ist, sind nur bestimmte Gebäude zulässig.
Rechtsanwalt Häntzschel berät Sie rund um die Bebaubarkeit von Grundstücken und begutachtet, ob Ihr Bauvorhaben in einem bestimmten Gebiet zulässig ist.