Belastungen

Grundstücke können auf ganz verschiedene Weise mit Rechten Dritter belastet sein. Hierzu gehören beispielsweise Vorkaufsrechte, Reallasten, Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Nießbrauch- und Erbbaurechte.

Rechtsanwalt Häntzschel vertritt Sie bei Streitigkeiten rund um Grundstücksbelastungen und hilft Ihnen bei der Vertragsgestaltung.