Der Erwerb
Der Erwerb eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung hat für die Beteiligten eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Obwohl der Kaufvertrag vor einem Notar geschlossen werden muss, leistet der Notar aufgrund seiner Unabhängigkeit keine individuelle Rechtsberatung.
Rechtsanwalt Häntzschel prüft in Ihrem Interesse Grundstückskaufverträge und Wohnungskaufverträge. Er begleitet Sie bei der Vertragsgestaltung und – falls gewünscht – beim Notartermin.
Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht auf das Stadtgebiet von Leipzig. Wir unterstützen Sie auch bei rechtlichen Fragen rund um Immobilie und Grundstück im Leipziger Umland, z.B. Markkleeberg, Borna, Taucha, Eilenburg, Machern, Brandis und Großpösna.
Oft spielt der Grundstückserwerb auch eine Rolle in der Familien- bzw. Nachlassplanung. Wir beraten Sie auf Wunsch an der Schnittstelle zwischen Grundstücksrecht und Erbrecht. Dabei steht Ihnen neben Rechtsanwalt Häntzschel für die grundstücksbezogenen Fragen auch Rechtsanwalt Grundmann als Berater zu erb- bzw. familienrechtlichen Aspekten des Grundstückserwerbs zur Verfügung (mehr zu diesem Thema erfahren.)