Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sieht in der Klausel „Die Bauplatzeigenschaft wird zugesichert“ keine Garantie des Grundstücksverkäufers (Urteil vom 10. Januar 2012 (Az. 12 U 94/10). Einleitung in das Problem: Gewährleistungsausschluss bei Grundstückskaufverträgen Es gibt kaum solche unüberschaubaren und unvorhersehbaren Kaufgegenstände wie Grundstücke. Verkauft der Bäcker sein Brot, so weiß er, welche Zutaten er dem Brot Mehr >