Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümers getötet hat, muss sein Wohnungsrecht nicht aufgeben, darf aber unter Umständen nicht mehr selbst dort wohnen. So hat es der BGH in seinem Urteil vom 11.03.2016 (V ZR 208/15) entschieden. Die Entscheidung Der Beklagte war – wie sein Bruder – Miteigentümer eines Hausgrundstücks, bis er diesem 1997 Mehr >